Abmahnungen wegen Google Fonts

von | 31.05.2018

Aktuell berichten IT-Medien über die ersten Fälle DSGVO-begründeter Abmahnungen. Auch wenn nach der Ansicht im Online-Bereich profilierter Juristen noch zu prüfen ist, inwiefern diese Abhmahnungen überhaupt begründet sein können, ist es interessant, einen Blick darauf zu werfen, was abgemahnt wird.

Was Juristen sagen

  • Ob derartige Abmahnungen rechtmäßig sind: aktuell noch völlig offen, Gerichtsurteile sind abzuwarten.
  • Ob sie wettbewerbsrechtlich relevant sind: umstritten und unklar.
  • Denkbar auch,  dass solche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden, oder dass DSGVO-Verstöße generell nicht auf Basis des Wettbewerbsrechts abgemahnt werden können.

Heute haben wir jedenfalls von einem unserer Partner im juristischen Bereich die Information erhalten, dass eine Düsseldorfer Kanzlei wegen der Verwendung von Google Fonts abmahnt. Sie verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Kosten der Abmahnung.

Sichere Präventiv-Strategie

Rein vorsichtshalber haben wir in Absprache mit vielen unserer Kunden Google Fonts von deren Websites nicht „entfernt“, sondern die Open-Source-Schriften, die unter einer großzügigen Lizenz stehen, auf dem jeweils eigenen Webserver eingebunden. So ändert sich nichts am Erscheinungsbild – und Abmahner haben, unabhängig davon ob das Laden der Schriften direkt von Google-Servern rechtens ist, diesbezüglich keinen Ansatzpunkt. Denn Websites, die derartig modifiziert ist, verwenden zwar die gleichen Schriften, halten sie aber als lokale Kopie vor. Nach-Hause-Funken zu Google ist damit überflüssig. Der Aufwand, eine solche technische Präventiv-Strategie umzusetzen, ist überschaubar.

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Dass durch die Einbindung von Google Fonts eine Datenschutzverletzung ausgeht, wenn sie direkt von den Google-Servern geladen werden. Grund ist, dass der Browser des Website-Besuchers die Schrifttypen direkt von Google-Servern abruft. Obwohl Google in einer eigens dazu verfassten Datenschutzerklärung zu Google Fonts versichert, dass die dabei registrierten IP-Adressen mit keinen anderen Daten zusammengeführt werden, kann man hier aus Datenschutzperspektive auf dem Standpunkt stehen, es würden unzulässigerweise persönliche Daten – IP-Adressen – an Google in den USA übertragen.

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Schauen Sie im Quelltext typischer Seiten Ihrer Website nach, ob Referenzen etwa zu fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com vorhanden sind. Falls ja können Sie davon ausgehen, dass Google Fonts auf Ihrer Website verwendet werden.

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Zunächst einmal ist das Ansichtssache. Es ist Stand 06/2018 längst nicht klar, ob sich die Abmahner mit ihrer Rechtsmeinung durchsetzen. Wer sicher gehen will, kann die Google-Schriften, sofern von den Lizenzen abgedeckt, aber relativ leicht auf dem eigenen Server hosten. Dazu sind nur wenige Schritte notwendig, konkret das Herunter- und Hochladen der Schriften, das Einbinden im CSS sowie das endgültige Eliminieren der Aufrufe aller Google-Schriften durch CMS oder HTML-Quellen, Plugins und Theme-Dateien. Je nach Art und Umfang der Websites kann das in einem Stundenbruchteil oder auch einem Vielfachen davon erledigt sein. Wir helfen bei Bedarf gern.

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